Veranstaltung: | 52. Landesparteitag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt |
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Tagesordnungspunkt: | 6 Anträge |
Antragsteller*in: | LAG Soziales, Gesundheit & Arbeitsmarkt und LAG Bildung, Kultur & Wissenschaft (dort beschlossen am: 24.04.2025) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 02.05.2025, 09:49 |
A10: Gemeinsam lernen, individuell wachsen - Recht auf inklusive Bildung umsetzen
Antragstext
Die Bildungslandschaft in Sachsen-Anhalt muss grundlegend umgestaltet werden.
Gute Bildung ist eine zentrale Frage der Chancengleichheit entscheidet über
gesellschaftliche Teilhabe und Aufstiegschancen. Bildung verändert Leben - umso
wichtiger, dass sie allen Menschen zur Verfügung steht. Ausnahmslos alle Kinder
und Jugendlichen müssen die gleichen Chancen auf gute Bildung in einer möglichst
inklusiven Umgebung bekommen, um ein selbstbestimmtes Leben führen zu können.
„Inklusiv“ bedeutet für uns gemeinsam und zugleich individuell; in Bezug auf
Bildung das gemeinsame und zugleich individuelle Lernen. Im Fokus stehen dabei
die individuelle Förderung und Persönlichkeitsentwicklung der Schüler*innen, der
allen Schüler*innen gleichermaßen zugutekommt. Denn alle Schüler*innen lernen am
besten, wenn sie sich wohlfühlen, sie in ihrer Vielfalt als Person anerkannt
werden und sie die Unterstützung erhalten, die ihre individuellen Bedürfnisse
berücksichtigt. Ob dies in heterogenen oder homogenen, großen oder kleinen
Lerngruppen oder teilweise im Einzelsetting stattfindet, ist in der konkreten
Umsetzung Aufgabe von Schulen und pädagogischen Fachkräften. Politik schafft die
Rahmenbedingungen dafür.
Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt stellt inklusive Bildung die Grundlage
für eine Gesellschaft dar, in der alle Menschen mit ihren Fähigkeiten, Stärken
und Schwächen akzeptiert werden und dazugehören. Aus unserer Sicht muss ein
inklusives Bildungssystem ganzheitlich von der Kita bis zum Berufsleben
betrachtet werden. Die Voraussetzungen dafür werden im Folgenden dargelegt:
Personal an KiTas
Die Förderung von Inklusion ist nicht nur Aufgabe der KiTa-Leitung, sie ist
Aufgabe aller, die in KiTas tätig sind. Eine inklusive Haltung entwickelt sich
durch Erfahrungen und Wissen – zu beidem müssen in KiTas Tätige verpflichtet
werden, um inklusive Konzepte entwickeln und umsetzen zu können. Inklusion ist
zudem das Ergebnis qualitativ hochwertiger Teamarbeit, wofür diese Maßnahmen zu
ergreifen sind:
- deutliche Verbesserung des Personalschlüssels,
- möglichst tarifgebundene, bessere Bezahlung von pädagogischen Fachkräften,
- Überarbeitung der Ausbildungsstruktur und -inhalte für Erzieher*innen mit
stärkerer Berücksichtigung von Antidiskriminierung, Inklusion, Deutscher
Gebärdensprache (DGS), Leichter Sprache, der Nutzung technischer
Hilfsmittel und Traumapädagogik, Punktschrift und Ähnlichem,
- Schaffung der bedarfsgerechten Möglichkeiten für die berufsbegleitende
Qualifikation im Bereich der Inklusionspädagogik in allen Förderbereichen
sowie in Antidiskriminierung, Deutscher Gebärdensprache (DGS), Leichter
Sprache, der Nutzung technischer Hilfsmittel, Punktschrift und
Traumapädagogik,
- Einsatz multiprofessioneller Teams in wohnortnahen inklusiven KiTas, d. h.
Erzieher*innen, Kindheitspädagog*innen, Heilpädagog*innen, KiTa-
Sozialarbeiter*innen, Logopäd*innen, Ergotherapeut*innen,
Physiotherapeut*innen, Kommunikationspädagog*innen,
Inklusionsbegleiter*innen, Medienpädagog*innen und weitere pädagogische
Fachkräfte, die gleichberechtigt und gemeinsam am Bildungsprozess der
Heranwachsenden mitwirken,
- verstärkte Zusammenarbeit mit Einrichtungen der Frühen Hilfen und
Frühförderung,
- Einstellung von IT- und Verwaltungsassistenten, sodass sich pädagogische
Fachkräfte auf die pädagogische Arbeit am Kind konzentrieren können.
Für den Einsatz multiprofessioneller Teams muss es KiTas aufgrund des
Fachkräftemangels ergänzend möglich gemacht werden, (Dual) Studierende aus den
Bereichen Heilpädagogik, Kindheitspädagogik und Soziale Arbeit sowie Erziehungs-
und Bildungswissenschaften zu beschäftigen und auszubilden. Davon profitieren
beide Seiten.
Personal an Schulen
Hier gelten die gleichen Forderungen wie für das Personal in KiTas. Diese
Forderungen werden erweitert um:
- Sicherstellung der Unterrichtsversorgung durch eine 110-prozentige
Personalausstattung als Vertretungsreserve,
- Beschleunigung der Einstellungsverfahren für Lehrkräfte und weitere
inklusionspädagogische Professionalisierung der Qualifizierung von
Seiteneinsteiger*innen,
- Ausweitung des Dualen Lehramtsstudiums auf alle Schulformen und -fächer
sowie auf beide Lehramtsausbildungsstätten des Landes,
- Möglichkeit zum Studium der Sonderpädagogik statt eines zweiten Fachs
zusätzlich zu einer jährlich ansteigende Quotenregelung bzgl.
Fortbildungen zu Förderschwerpunkten an Schulen,
- Einsatz multiprofessioneller Teams, d. h. Lehrer*innen mit und ohne
inklusionspädagogischer Qualifikation, Schulsozialarbeiter*innen,
Heilpädagog*innen, Schulpsycholog*innen, Logopäd*innen,
Ergotherapeut*innen, Physiotherapeut*innen, Kommunikationspädagog*innen,
Schulbegleiter*innen, Medienpädagog*innen, und weitere pädagogische
Fachkräfte, die gleichberechtigt und gemeinsam am Bildungsprozess der
Schüler*innen mitwirken,
- personelle Ausstattung, die eine individuelle Förderung tatsächlich
ermöglicht und deren Auskommen durch einen wissenschaftlichen
Begleitprozess jährlich evaluiert wird.
Assistenzkräfte
Inklusionsbegleiter*innen in KiTas und Schulbegleiter*innen in Schulen stellen
für einige Kinder und Jugendliche eine Voraussetzung dar, um überhaupt eine KiTa
bzw. Schule besuchen zu können. Der Bedarf an diesen Kräften wächst, der
Fachkräftemarkt jedoch ist leer. Um Kindern und Jugendlichen dennoch eine
qualifizierte Assistenz zu ermöglichen, sind diese Maßnahmen umzusetzen:
- Qualifizierung aller Assistenzkräfte, denn ohne Fachwissen ist eine
tatsächliche und qualitativ hochwertige Unterstützung nicht möglich,
- gerechte, qualifikationsabhängige Entlohnung von Assistenzkräften,
- Anstellung von Assistenzkräften direkt beim Land, um Arbeitslosigkeit der
Assistenzkräfte vorzubeugen und damit den Beruf attraktiver zu machen,
- Möglichkeit zur Beteiligung an der Schulbegleitung durch
Lehramtsstudierende sowie Studierende der Heil-, Sozial- oder
Kindheitspädagogik sowie der Erziehungs- und Bildungswissenschaften im
späteren Verlauf des (Dualen) Studiums.
Bauliche Grundlagen für Inklusion in Schulen und KiTas
Damit alle Kinder und Jugendlichen gemeinsam lernen können, müssen zahlreiche
KiTas und Schulen in Sachsen-Anhalt saniert und baulich angepasst werden. Auch
wenn eine hundertprozentige Barrierefreiheit für alle nicht möglich ist, sollte
durch folgende Maßnahmen eine größtmögliche Barrierearmut entstehen:
- Anpassung von räumlichen Gegebenheiten zur Optimierung der Raumakustik,
- Überarbeitung von Beleuchtungssystemen, um Überreizung zu vermeiden,
- möglichst strukturierte Gestaltung der schulischen Umgebung, die neben der
Konzentration auch Achtsamkeit und Wohlbefinden fördert
- barrierearme Zugänge und Aufzüge sowie breite Türen,
- Berücksichtigung einer inklusionsfördernden Ausstattung von Schulen, z. B.
Ruhe- und Therapieräume, Pflegebäder, teilbare Klassenräume.
Bei Neubauten müssen die genannten Maßnahmen ohne Ausnahme umgesetzt werden. Die
Kommunen können diese umfangreichen Sanierungsbedarfe nicht allein schultern,
weshalb wir ein „Landesbauprogramm Inklusive Bildung“ fordern, das eine
Anteilsfinanzierung von bis zu 50 % durch das Land ermöglichen soll.
KiTas und Schulen als attraktiver Lern- und Lebensort
KiTas und Schulen sind für Heranwachsende dann attraktiv, wenn sie dort die
gesamte Welt erfahren können, sich wohlfühlen, als Heranwachsende in ihrem Sein
anerkannt werden und beim Lernen bedürfnis- und entwicklungsgerecht begleitet
werden. Dazu gehört auch, dass die entsprechenden Bildungseinrichtungen für alle
wohnortnah erreicht werden können. Dafür sind ggf. Kooperationsverbünde zu
schaffen. Zudem muss es allen Schüler*innen ermöglicht werden, ein
Nachmittagsangebot wie einen Hort zu nutzen. Zu dem dadurch entstehenden
Ganztagsangebot gehört auch eine Versorgung mit gesunden Getränken und ein
Mittagessenangebot, welches allen Schüler*innen bereitgestellt werden muss.
Die Digitalisierung gibt Heranwachsenden in Bildungseinrichtungen neue
Teilhabemöglichkeiten für individualisiertes und partizipatives Lernen. Die
Anschaffung entsprechender Geräte sowie medizinisch-technischer Hilfsmittel
durch den jeweiligen Träger muss vereinfacht bzw. ermöglicht werden.
Allen Kindern muss es im Rahmen der Sprachförderung ermöglicht werden, bereits
in der KiTa lautsprachunterstützenden Gebärden zu erlernen. In den Schulen
wollen wir den bereits existierenden Lehrplan Deutsche Gebärdensprache (DGS) aus
dem Förderschwerpunkt Hören allen Schulen zuordnen und von der Jahrgangsstufe 1
bis 10 umsetzen. Außerdem fordern wir die Entwicklung eines Lehrplans DGS für
die Sekundarstufe II, um Deutsche Gebärdensprache auch als mögliches Abiturfach
zu etablieren.Während einer Übergangshase der Lehrplanerstellung sollen Schulen
durch Fortbildungsangebote und begleitende Maßnahmen unterstützt werden, um eine
erfolgreiche Umsetzung zu gewährleisten.
Insbesondere Schulen muss es ermöglicht werden, didaktische Konzepte jenseits
des Frontalunterrichts zu nutzen. Die Voraussetzungen dafür wollen wir im
Schulgesetz schaffen.
Wir wollen Bildungseinrichtungen zu traumasensiblen und diskriminierungsfreien
Räumen weiterentwickeln. Auch die Umsetzung traumapädagogischer Prinzipien kommt
sowohl betroffenen als auch nicht-betroffenen Heranwachsenden zugute. Unser Ziel
ist es, eine dafür sensibilisierte pädagogische Umgebung zu gestalten, sodass
alle Heranwachsenden Talente entwickeln sowie emotionale, soziale Kompetenzen
und persönliche Ressourcen kennen und nutzen lernen. Dafür werden wir ein
präventives, mehrsprachiges traumapädagogisches Gruppenangebot für
Heranwachsende, Eltern und (Sozial-)Pädagog*innen an KiTas und Schulen
ermöglichen, in welchem die Heranwachsenden Akzeptanz und Empathie erleben.
Dabei sollen neben den Unterstützungssystem der KiTas und Schulen auch die
Eingliederungshilfe der Kreise und Frühe Hilfen konzeptionell eingebunden
werden.
Berufsbildende Schulen
Auch an den berufsbildenden Schulen gibt es Schüler*innen
inklusionspädagogischem Förderbedarf. Er wird sogar zunehmen, sobald mehr
Schüler*innen die Berufsreife erlangen. Eine entsprechende Personalausstattung
für die Förderung ist aktuell weder vorhanden noch für die Zukunft in Aussicht
gestellt worden. Daher fordern wir, dass für berufsbildende Schulen Maßnahmen
wie jene gelten, die für allgemeinbildende Schulen bereits genannt wurden. Damit
der Übergang in praktische Phasen der Ausbildung sowie in das Berufsleben
gelingt, müssen inklusionspädagogische Beratungszentren auch Ausbildungs- und
Praktikumsbetriebe beraten, um auch dort Inklusion zu ermöglichen.
Begleitung der Umsetzung inklusiver Bildung
Um Bildungseinrichtungen auf dem Weg zur Inklusion zu unterstützen und Eltern zu
beraten, sollten in jedem Landkreis und den kreisfreien Städten
inklusionspädagogische Beratungszentren geschaffen werden. Diese sollten zudem
in Kooperation mit den Schulen Unterstützung im Bereich der Diagnostik bieten
können. Damit können landesweit einheitliche diagnostische Standards und
verbindliche Verfahrensregeln etabliert werden.
Zur Begleitung der Umsetzung inklusiver Bildung in Sachsen-Anhalt wollen wir
einen Beirat „Inklusive Bildung in Sachsen-Anhalt“ unter Beteiligung Betroffener
einrichten sowie einen wissenschaftlichen Begleitprozess etablieren.
Auch die Gesetzesnovelle des Bundes zum SGB VIII wollen wir nutzen, um Inklusion
als Leitgedanken zu verankern. Die Kinder- und Jugendhilfe soll ergänzend zu
Bildungseinrichtungen alle Kinder und Jugendlichen im Sinne einer inklusiven
Lösung gleichermaßen einschließen und auf individuelle Bedürfnisse eingehen.
Das Recht auf inklusive Bildung im Schulgesetz Sachsen-
Anhalts
Das Schulgesetz Sachsen-Anhalt muss dringend geändert werden, damit inklusiver
Unterricht eine entsprechende gesetzliche Grundlage in Sachsen-Anhalt bekommt.
Dafür muss der Vorrang von gemeinsamem Unterricht gesetzlich verankert werden.
Wir wollen ein echtes Elternwahlrecht. Bisher scheitert Inklusion in der
Schulbildung häufig daran, dass den Eltern aufgrund von fehlenden Ressourcen an
Schulen von dem Besuch einer Regelschule abgeraten wird. Der bisherige im Gesetz
verankerte Ressourcenvorbehalt muss deswegen gestrichen werden, damit Eltern ein
echtes Wahlrecht haben, welche Schule ihr Kind mit sonderpädagogischen
Förderbedarf besuchen kann.
Sonderpädagogisches Feststellungsverfahren überprüfen
In den letzten Jahren ist die Anzahl der Kinder, die an Förderschulen
unterrichtet werden, stark angestiegen. Dies trifft insbesondere auf die
Förderschwerpunkte Lernen und Geistige Entwicklung zu. Vor diesem Hintergrund
ist das sonderpädagogische Feststellungsverfahren und die Maßstäbe, die die
Grundlage für Eltern darstellen, an welche Schulform sie ihre Kinder schicken
werden, zu evaluieren und bei festgestellten Mängeln zu überarbeiten.
Realistische Zukunft der Förderschulen
Das vorrangige, langfristige Ziel einer inklusiven Bildungspolitik muss sein,
dass möglichst viele Schüler*innen gemeinsam an Regelschulen beschult werden.
Deswegen setzen wir uns dafür ein, dass möglichst viele Förderschulen in
Regelschulen aufgehen. Mit den oben genannten Maßnahmen wollen wir die
Voraussetzungen schaffen, um dieses Ziel zu erreichen. Insbesondere die
Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen wollen wir schließen. In vielen
Bundesländern hat man erkannt, dass diese Form der Sonderschulung ein falscher
Weg ist und wir wollen dem Beispiel folgen.
Wir sprechen uns dagegen aus, dass Kinder regelhaft direkt in die Förderschule
eingeschult werden können. Das widerspricht jedem Ansatz von Inklusion bzw.
inklusiver Bildung.
Gleichzeitig erkennen wir an, dass es auch mit der Umsetzung der genannten
Maßnahmen Kinder und Jugendliche geben wird, für die aufgrund von Schwerst- oder
Mehrfachbehinderungen kein inklusiver Unterricht möglich ist. Auch diesen
Heranwachsenden müssen wir Chancen auf Bildung geben. Dafür sollen statt der
bisherigen hohen Anzahl an Förderschulen weniger, aber im gesamten Land
verteiltet Förderschulzentren entstehen – bis zu dem Zeitpunkt, an dem oben
genannte Maßnahmen flächendeckend umgesetzt sind. Die Förderschulzentren sollen
anhand eines dual-inklusiven Konzeptes arbeiten, welches Kindern die
Bildungsteilhabe jenseits von Regelschulen ermöglicht. In diesen Förderzentren
werden alle durch die Kultusministerkonferenz anerkannten Förderschwerpunkte
zusammengefasst. Damit stellen sie eine Weiterentwicklung der bestehenden
Förderschulen im Zuge der Transformation des Schulsystems dar. Um die Beschulung
zu einem späteren Zeitpunkt oder die (Wieder-)Eingliederung in (Regel-)Schulen
zu ermöglichen, gilt es, die Durchlässigkeit zwischen den Systemen zu erhöhen
und Entwicklung als Prozess anzuerkennen. Außerdem braucht es verstärkte
Kooperationsmöglichkeiten zwischen den Systemen, um den Wechsel zu erleichtern.
Da nicht allen Heranwachsenden der Schulbesuch möglich ist, wollen wir zudem die
Ausgestaltung der Schulpflicht weiterentwickeln. So erweitern wir das
Schulgebäude auf den digitalen Raum und vereinfachen den Besuch von Online-
Schulen. Diese Möglichkeit gilt jedoch nur nach gemeinsamer Empfehlung von
Ärzt*innen, Schule Jugend- und Schulamt und Zustimmung der Eltern.
Im speziellen Fall von langwieriger Abwesenheit diagnostizierter autistischer
Schüler*innen sollen den Autismuszentren des Landes vereinfacht Möglichkeiten
gegeben werden, Bildungsangebote ersetzend bzw. erweiternd zur Schule zu
unterbreiten.