Veranstaltung: | 52. Landesparteitag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt |
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Tagesordnungspunkt: | 6 Anträge |
Antragsteller*in: | Olaf Meister (KV Magdeburg) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 02.05.2025, 12:23 |
A12: Verantwortungsvoll investieren: Finanzspielräume fair mit Kommunen teilen
Antragstext
Mit der bisher erfolgten Reform der Schuldenbremse im Bund haben wir
Bündnisgrünen nicht nur ein grundlegendes Problem vor der Bundestagswahl
benannt, sondern auch nach der Bundestagswahl die Lösung entscheidend gestaltet.
Die Finanzierung von Investitionen zur Sanierung verschlissener Infrastruktur,
zur Erreichung der Klimaneutralität und der Gewährleistung von Sicherheit ist
nun endlich ohne Konkurrenz zu Lasten des sozialen Ausgleichs möglich.
Ein erheblicher Teil der Lasten der öffentlichen Infrastruktur liegen jedoch bei
den Kommunen. Zugleich ist die Ausstattung der kommunalen Haushalte sehr häufig
unzureichend. Es ist daher erforderlich sicherzustellen, dass die Kommunen von
den neuen Finanzspielräumen profitieren und so in die Lage versetzt werden,
ihren Teil der Infrastruktur bereitzustellen und zu erhalten.
Außerdem sind auch im Land die nötigen Schritte zur Reform der Schuldenbremse
und der nachhaltigen Finanzierung einzuleiten.
Daher ist es in Sachsen-Anhalt erforderlich:
- Die Mittel aus dem Bundes-Sondervermögen für Infrastruktur müssen
mindestens zur Hälfte unbürokratisch direkt an die Kommunen im Land
weitergeleitet werden – über eine Erhöhung der kommunalen
Investitionspauschale im Finanzausgleichsgesetz.
- Die Schuldenbremse in Artikel 99 der Landesverfassung Sachsen-Anhalts muss
in Einklang mit dem neuen Bundesrecht zur reformierten Schuldenbremse
gebracht und überarbeitet werden. Künftige Kreditaufnahmen im Zuge der
jetzt gelockerten Regeln dürfen ausschließlich für zusätzliche
Investitionen in Infrastruktur, Zukunftstechnologien und den Weg zur
Klimaneutralität bis 2045 genutzt werden. Eine solche Zweckbindung ist
notwendig, um sicherzustellen, dass öffentliche Gelder aus Krediten im
Land nachhaltig eingesetzt werden.
- Mit einem Nachtragshaushalt für die Mittel Sachsen-Anhalts aus dem Bundes-
Sondervermögen die Grundlage zur Weiterleitung an die Kommunen und zur
Umsetzung der zusätzlichen Investitionen in Infrastruktur, Sicherheit und
Klimaschutz auf Landesebene zu schaffen. So kann Transparenz hergestellt
werden und die zügige Umsetzung erfolgen.
- Sachsen-Anhalt muss sich auf Bundesebene in die weitergehende
Reformdebatte zur Schuldenbremse, auch im Sinne unserer Kommunen,
einbringen und eine verantwortungsvolle und zukunftsfähige Ausgestaltung
vorantreiben.
- Wo möglich, ist über den Bundesrat den geplanten Steuergeschenken von CDU
und SPD entgegenzuwirken. Denn viele dieser Vorhaben wie bspw. die
Mehrwertsteuersenkung in der Gastronomie oder eine höhere Pendlerpauschale
ab dem ersten Kilometer, belasten auch die Länderhaushalte unmittelbar. Es
kann nicht sein, dass der von den Ländern gerade gewonnene
Verschuldungsspielraum von 0,35 % des BIP zur Finanzierung von
Wahlgeschenken von Schwarz-Rot herangezogen werden muss.
Generationengerechtigkeit darf keine reine Wahlkampffloskel sein.
Begründung
Die Situation der Kommunen in Sachsen-Anhalt erfordert ein schnelles und klares Signal, dass die neu gewonnen Spielräume zur Finanzierung von Infrastruktur auch der kommunalen Ebene zugute kommen. Darüber hinaus ist die Reform der Schuldenbremse fortzuführen und auch in das Landesrecht umzusetzen. Außerdem ist sicherzustellen, dass die öffentlichen Haushalte nachhaltig finanziert sind.