Veranstaltung: | 52. Landesparteitag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt |
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Tagesordnungspunkt: | 6 Anträge |
Antragsteller*in: | Jascha Rihm (KV Halle) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 30.04.2025, 10:02 |
A7: Frühzeitige abschlagsfreie Altersbezüge Landtagsabgeordneter streichen
Antragstext
Der Landesparteitag möge beschließen:
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt fordern die Streichung des § 17 Abs. 1 Satz
2 AbgG LSA (Abgeordnetengesetz Sachsen-Anhalt), welcher vorzeitige
abschlagsfreie Altersbezüge für Landtagsabgeordnete vorsieht.
Begründung
Das Abgeordnetengesetz des Landes Sachsen-Anhalt enthält in § 17 Abs. 1 Satz 2 eine Sonderregelung, die Landtagsabgeordneten den Bezug von Altersbezügen ab dem eflten Mandatsjahr und jedem weiteren Jahr ein weiteres Jahr aber maximal 10 Jahre früher, ohne die üblichen Abschläge, ermöglicht. Somit sind für Landtagsabgeordnete abschlagsfreie Altersbezüge ab dem 57. Lebensjahr möglich, für Jahrgänge vor 1964 noch früher und frühestens mit der Vollendung des 55. Lebensjahres. Diese Privilegierung steht im deutlichen Widerspruch zu den Regelungen, die für die Bürger*innen in der gesetzlichen Rentenversicherung gelten. In Zeiten, in denen das Renteneintrittsalter für die Allgemeinheit immer wieder zu Disposition steht und viele Menschen länger arbeiten müssen, da die Rente nicht ausreichend ist, ist es nicht vermittelbar, dass für Abgeordnete Sonderregelungen gelten. Die Abschaffung dieser Sonderregelung folgt dem Grundsatz, dass für Volksvertreter*innen keine privilegierten Bedingungen gelten sollten, die der Allgemeinheit verwehrt bleiben. Stattdessen sollten für Abgeordnete die gleichen Regeln gelten wie für alle anderen Bürger*innen.